Fahrzeug, mit Antrieb durch Lithium-Ionen-Batterien

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Kurzinfo RID 2025 (DGG-Info)

UN 3556 Fahrzeug, mit Antrieb durch Lithium-Ionen-Batterien RID 2025 (Kurzinfo)

BAM-Name (Deutsch) Fahrzeug, mit Antrieb durch Lithium-Ionen-Batterien
BAM-Name (Englisch) Vehicle, lithium ion battery powered
BAM-Name (Französisch) Véhicule, mû par une batterie au lithium ionique
Aggregatzustand (unter Normalbedingungen) Artikel / Gegenstand
BAM-Nr. 13170
CAS-Nr.
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Deutsch FAHRZEUG MIT ANTRIEB DURCH LITHIUM-IONEN-BATTERIEN
Englisch VEHICLE, LITHIUM ION BATTERY POWERED

Angaben zum Transport erlaubt
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UN-Nr. 3556
Klasse
Klassifizierungscode
Verpackungsgruppe
Son­der­vor­schrif­ten
,
,
,
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Gefahrzettel
Kennzeichen
Orangefarbene Tafel für Tanks
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Begrenzte Mengen keine Freistellungsmöglichkeit nach den Vorschriften des Kapitels 3.4
Freigestellte Mengen
E0,
keine Freistellungsmöglichkeit nach den Vorschriften des Kapitels 3.5
Beför­derungs­kate­gorie -
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Versandstücke keine
Be- und Ent­ladung, Hand­habung keine
Expressgut Dieses Gefahrgut ist nach Kapitel 3.2, Tabelle A sowie nach Kapitel 7.6 nicht zur Beförderung als Expressgut zugelassen.
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An­wei­sun­gen
P912
Son­der­vor­schrif­ten keine
Zu­sam­men­pack­ung Für diesen Stoff/Gegenstand ist in Tabelle A keine Codierung in Spalte (9b) angegeben. Daher gelten für die Zusammenpackung nur die allgemeinen Vorschriften der Unterabschnitte 4.1.1.5 und 4.1.1.6.

Die Beförderung in Großpackmitteln (IBC) ist nicht zulässig.

Die Beförderung in Großverpackungen ist nicht zulässig.

Orts­be­weg­li­che Tanks (UN‑Tanks)
Die Beförderung in ortsbeweglichen Tanks (UN-Tanks) ist nicht zulässig.
RID-­Tanks
Die Beförderung in ADR-/RID-Tanks ist nicht zulässig.

Die Beförderung in loser Schüttung ist nicht zulässig.

Die Beförderung in Schüttgutcontainern (BK-Containern) ist nicht zulässig.