Bitumen, flüssig, unterhalb des Flp. erwärmt zur Beförderung aufgegeben oder befördert, Sdb. > 150 °C

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DGG-Info

Kurzinfo ADR 2025

BAM-Name (Deutsch) Bitumen, flüssig, unterhalb des Flp. erwärmt zur Beförderung aufgegeben oder befördert, Sdb. > 150 °C
BAM-Name (Englisch) Bitumen, liquid, offered for transport or transported below his fl.p., b.p. > 150 °C
BAM-Name (Französisch) Bitumen, liquide, remise au transport ou transportée à une température située sous le point d'éclair, P.E. > 150 °C
Aggregatzustand (unter Normalbedingungen) flüssig
BAM-Nr. 3847
CAS-Nr. 8052-42-4
Detailinfo

Deutsch ERWÄRMTER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (Bitumen)
Englisch ELEVATED TEMPERATURE LIQUID, N.O.S. (Bitumen)
Französisch LIQUIDE TRANSPORTÉ À CHAUD, N.S.A. (Bitumen)
Weitere Namen für die Beförderungspapiere siehe Detailinfo Detailinfo

Angaben zum Transport erlaubt
Tun­nel­be­schrän­kungs­code
Detailinfo

UN-Nr. 3257
Klasse
Klassifizierungscode
Verpackungsgruppe
Son­der­vor­schrif­ten
,
,
Detailinfo

Gefahrzettel
Kennzeichen
Orangefarbene Tafel für Tanks
Detailinfo

Begrenzte Mengen keine Freistellungsmöglichkeit nach den Vorschriften des Kapitels 3.4
Freigestellte Mengen
E0,
keine Freistellungsmöglichkeit nach den Vorschriften des Kapitels 3.5
Grenzmenge nach Unter­abschnitt 1.1.3.6 1000 L
Beför­derungs­kate­gorie 3
Detailinfo

Versandstücke keine
Be- und Ent­ladung, Hand­habung keine
Betrieb keine
Detailinfo

An­wei­sun­gen
P099
Son­der­vor­schrif­ten keine
Zu­sam­men­pack­ung Für diesen Stoff/Gegenstand ist in Tabelle A keine Codierung in Spalte (9b) angegeben. Daher gelten für die Zusammenpackung nur die allgemeinen Vorschriften der Unterabschnitte 4.1.1.5 und 4.1.1.6.

An­wei­sun­gen
IBC99
Son­der­vor­schrif­ten keine

Die Beförderung in Großverpackungen ist nicht zulässig.

Orts­be­weg­li­che Tanks (UN‑Tanks)
Tank­an­wei­sung
Son­der­vor­schrif­ten
,
ADR-­Tanks
Tank­co­die­rung
Son­der­vor­schrif­ten
,
,
,
,
,
Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
Tankfahrzeug

Son­der­vor­schrif­ten
,

Die Beförderung in Schüttgutcontainern (BK-Containern) ist nicht zulässig.