Dichloroacetylene

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Stoffinformation(zugeklappt)

Der BAM-Name orientiert sich an der "Benennung und Beschreibung" aus den Vorschriften und den IUPAC-Regeln, wird aber ggf. um weitere Angaben ergänzt, damit wesentliche Unterschiede zwischen zwei Gefahrgut-Datensätzen ersichtlich werden.

Sprache BAM-Name
Deutsch Dichloracetylen
Englisch Dichloroacetylene
Französisch Dichloracétylène

Der Aggregatzustand wird unter Normalbedingungen, d. h. bei Raumtemperatur von 20 °C und Normaldruck von 101,3 kPa angegeben.

Aggre­gat­zustand
unter Normal­bedin­gungen liquid
beim Trans­port unstated

Die Formel beschreibt die chemische Zusammensetzung eines Stoffes.

Formel
C2Cl2

Die BAM-Nummer dient der eindeutigen Identifizierung eines Stoffes oder Gegenstandes im Gefahrgutdatenpool der BAM.

BAM-Nr. 10253
CAS-Nr. 7572-29-4
EG-Nr.
Index-Nr. 602-069-00-8
ZVG-Nrn.
30710

Klassifizierung(zugeklappt)
Vorschriftenübergreifend
UN-Nr.
Klasse
Haupt­gefahr + Neben­ge­fah­ren
Verpackungsgruppe
Verträg­lich­keits­gruppe
Son­der­vor­schrif­ten

Bemerkung: Der Stoff darf nur zur Beförderung zugelassen werden, wenn er einer der Benennungen oder einer der n.a.g.-Eintragungen in der Gefahrgutliste in Kapitel 3.2 zugeordnet worden ist und den Kriterien des Handbuchs Prüfungen und Kriterien entspricht. Die Zuordnung erfolgt durch die zuständige Behörde des Ursprungslandes (für Deutschland die BAM).


Namen(zugeklappt)
Namen für die Beförderungspapiere
not stated - carriage is forbidden
Vorschriften-Namen
Deutsch keine Angabe - Beförderung verboten
Englisch not stated - carriage is forbidden
Französisch non disponible - transport interdit
Synonyme 0
Synonyme für Beförderungspapiere 3
Deutsch Dichlorethin
Englisch Dichloroethyne
Französisch Dichloréthyne
INCI Synonyme 0
Nicht empfohlene Synonyme 2

Links zu externen Datenbanken(zugeklappt)