Nitrocellulose, Wasser >= 25 %

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DGG-Info

Kurzinfo RID 2025

BAM-Name (Deutsch) Nitrocellulose, Wasser >= 25 %
BAM-Name (Englisch) Nitrocellulose, water >= 25 %
BAM-Name (Französisch) Nitrocellulose, eau >= 25 %
Aggregatzustand (unter Normalbedingungen) fest
BAM-Nr. 2245
CAS-Nr. 9004-70-0
Detailinfo

Deutsch NITROCELLULOSE MIT WASSER
Englisch NITROCELLULOSE WITH WATER

Angaben zum Transport erlaubt
Detailinfo

UN-Nr. 2555
Klasse
Klassifizierungscode
Verpackungsgruppe
Son­der­vor­schrif­ten
,
,
Detailinfo

Gefahrzettel
Kennzeichen
Orangefarbene Tafel für Tanks
Detailinfo

Begrenzte Mengen keine Freistellungsmöglichkeit nach den Vorschriften des Kapitels 3.4
Freigestellte Mengen
E0,
keine Freistellungsmöglichkeit nach den Vorschriften des Kapitels 3.5
Beför­derungs­kate­gorie 2
Detailinfo

Versandstücke
Be- und Ent­ladung, Hand­habung keine
Expressgut
Detailinfo

An­wei­sun­gen
P406
Son­der­vor­schrif­ten keine
Zu­sam­men­pack­ung

Die Beförderung in Großpackmitteln (IBC) ist nicht zulässig.

Die Beförderung in Großverpackungen ist nicht zulässig.

Orts­be­weg­li­che Tanks (UN‑Tanks)
Die Beförderung in ortsbeweglichen Tanks (UN-Tanks) ist nicht zulässig.
RID-­Tanks
Die Beförderung in ADR-/RID-Tanks ist nicht zulässig.

Die Beförderung in loser Schüttung ist nicht zulässig.

Die Beförderung in Schüttgutcontainern (BK-Containern) ist nicht zulässig.