Quecksilber, in hergestellten Gegenständen, Quecksilber > 1 kg

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Kurzinfo RID 2025 (DGG-Info)

UN 3506 Quecksilber, in hergestellten Gegenständen, Quecksilber > 1 kg RID 2025 (Kurzinfo)

BAM-Name (Deutsch) Quecksilber, in hergestellten Gegenständen, Quecksilber > 1 kg
BAM-Name (Englisch) Mercury, contained in manufactured articles, mercury > 1 kg
BAM-Name (Französisch) Mercure, contenu dans des objets manufacturés, mercure > 1 kg
Aggregatzustand (unter Normalbedingungen) Artikel / Gegenstand
BAM-Nr. 10265
CAS-Nr. 7439-97-6
Detailinfo

Deutsch QUECKSILBER IN HERGESTELLTEN GEGENSTÄNDEN
Englisch MERCURY CONTAINED IN MANUFACTURED ARTICLES

Angaben zum Transport erlaubt
Detailinfo

UN-Nr. 3506
Klasse
Klassifizierungscode
Verpackungsgruppe
Son­der­vor­schrif­ten
Detailinfo

Gefahrzettel
Kennzeichen
Orangefarbene Tafel für Tanks
Detailinfo

Begrenzte Mengen
5 kg
Freigestellte Mengen
E0,
keine Freistellungsmöglichkeit nach den Vorschriften des Kapitels 3.5
Beför­derungs­kate­gorie 3
Detailinfo

Versandstücke keine
Be- und Ent­ladung, Hand­habung
,
Expressgut
Detailinfo

An­wei­sun­gen
P003
Son­der­vor­schrif­ten
Zu­sam­men­pack­ung

Die Beförderung in Großpackmitteln (IBC) ist nicht zulässig.

Die Beförderung in Großverpackungen ist nicht zulässig.

Orts­be­weg­li­che Tanks (UN‑Tanks)
Die Beförderung in ortsbeweglichen Tanks (UN-Tanks) ist nicht zulässig.
RID-­Tanks
Die Beförderung in ADR-/RID-Tanks ist nicht zulässig.

Die Beförderung in loser Schüttung ist nicht zulässig.

Die Beförderung in Schüttgutcontainern (BK-Containern) ist nicht zulässig.