Kennzeichnung nur bei nicht gut belüfteten Wagen und Containern!
Erstickungswarnkennzeichen für Wagen und Container:
Das Kennzeichen muss rechteckig sein. Die Mindestabmessungen müssen 150 mm in der Breite und 250 mm in der Höhe betragen. Der Ausdruck "WARNUNG" muss in roten oder weißen Buchstaben mit einer Buchstabenhöhe von mindestens 25 mm erscheinen. Wenn Abmessungen nicht näher spezifiziert sind, müssen die Proportionen aller Merkmale den abgebildeten in etwa entsprechen.
Die Worte "WARNUNG" und "ALS KÜHLMITTEL" bzw. "ALS KONDITIONIERUNGSMITTEL" sind in einer amtlichen Sprache des Ursprungslandes abzufassen und, wenn diese Sprache nicht Deutsch, Englisch oder Französisch ist, außerdem in Deutsch, Englisch oder Französisch, sofern nicht Vereinbarungen zwischen den von der Beförderung berührten Staaten etwas anderes vorschreiben.
* Die in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte (2) angegebene Benennung oder die Benennung des als Kühl-/Konditionierungsmittel verwendeten erstickenden Gases einfügen. Die Angabe muss in Großbuchstaben mit einer Zeichenhöhe von mindestens 25 mm in einer Zeile erfolgen. Wenn die Länge der offiziellen Benennung für die Beförderung zu groß für den zur Verfügung stehenden Platz ist, darf die Angabe auf die größtmögliche passende Größe reduziert werden. Zum Beispiel: "KOHLENDIOXID, FEST". Zusätzliche Angaben, wie "ALS KÜHLMITTEL" oder "ALS KONDITIONIERUNGSMITTEL", dürfen hinzugefügt werden.