Treibladungshülsen, leer, mit Treibladungsanzünder

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Kurzinfo RID 2025 (DGG-Info)

UN 0055 Treibladungshülsen, leer, mit Treibladungsanzünder RID 2025 (Kurzinfo)

BAM-Name (Deutsch) Treibladungshülsen, leer, mit Treibladungsanzünder
BAM-Name (Englisch) Cases, cartridge, empty, with primer
BAM-Name (Französisch) Douilles de cartouches, vides amorcées
Aggregatzustand (unter Normalbedingungen) Artikel / Gegenstand
BAM-Nr. 7428
CAS-Nr.
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Deutsch TREIBLADUNGSHÜLSEN, LEER, MIT TREIBLADUNGSANZÜNDER
Englisch CASES, CARTRIDGE, EMPTY, WITH PRIMER

Angaben zum Transport erlaubt
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UN-Nr. 0055
Klasse
Klassifizierungscode
Verpackungsgruppe
Son­der­vor­schrif­ten
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Gefahrzettel
Kennzeichen
Orangefarbene Tafel für Tanks
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Begrenzte Mengen
5 kg
Freigestellte Mengen
E0,
keine Freistellungsmöglichkeit nach den Vorschriften des Kapitels 3.5
Beför­derungs­kate­gorie 4
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Versandstücke
Be- und Ent­ladung, Hand­habung
Expressgut
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An­wei­sun­gen
P136
Son­der­vor­schrif­ten keine
Zu­sam­men­pack­ung

Die Beförderung in Großpackmitteln (IBC) ist nicht zulässig.

Die Beförderung in Großverpackungen ist nicht zulässig.

Orts­be­weg­li­che Tanks (UN‑Tanks)
Die Beförderung in ortsbeweglichen Tanks (UN-Tanks) ist nicht zulässig.
RID-­Tanks
Die Beförderung in ADR-/RID-Tanks ist nicht zulässig.

Die Beförderung in loser Schüttung ist nicht zulässig.

Die Beförderung in Schüttgutcontainern (BK-Containern) ist nicht zulässig.