Feuerwerkskörper (Kategorie F1, F2; Deutsches SprengG)

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Kurzinfo RID 2025 (DGG-Info)

UN 0337 Feuerwerkskörper (Kategorie F1, F2; Deutsches SprengG) RID 2025 (Kurzinfo)

BAM-Name (Deutsch) Feuerwerkskörper (Kategorie F1, F2; Deutsches SprengG)
BAM-Name (Englisch) Fireworks (category F1, F2; German SprengG)
BAM-Name (Französisch) Artifices de divertissement (catégory F1, F2; SprengG allemande)
Aggregatzustand (unter Normalbedingungen) Artikel / Gegenstand
BAM-Nr. 7777
CAS-Nr.
Detailinfo

Deutsch FEUERWERKSKÖRPER
Englisch FIREWORKS

Angaben zum Transport erlaubt
Detailinfo

UN-Nr. 0337
Klasse
Klassifizierungscode
Verpackungsgruppe
Son­der­vor­schrif­ten
Detailinfo

Gefahrzettel
Kennzeichen
Orangefarbene Tafel für Tanks
Detailinfo

Begrenzte Mengen keine Freistellungsmöglichkeit nach den Vorschriften des Kapitels 3.4
Freigestellte Mengen
E0,
keine Freistellungsmöglichkeit nach den Vorschriften des Kapitels 3.5
Beför­derungs­kate­gorie 4
Detailinfo

Versandstücke
Be- und Ent­ladung, Hand­habung
Expressgut
Detailinfo

An­wei­sun­gen
P135
Son­der­vor­schrif­ten keine
Zu­sam­men­pack­ung
,

Die Beförderung in Großpackmitteln (IBC) ist nicht zulässig.

Die Beförderung in Großverpackungen ist nicht zulässig.

Orts­be­weg­li­che Tanks (UN‑Tanks)
Die Beförderung in ortsbeweglichen Tanks (UN-Tanks) ist nicht zulässig.
RID-­Tanks
Die Beförderung in ADR-/RID-Tanks ist nicht zulässig.

Die Beförderung in loser Schüttung ist nicht zulässig.

Die Beförderung in Schüttgutcontainern (BK-Containern) ist nicht zulässig.