Lithium-Ionen-Batterien, mit Ausrüstungen verpackt (einschließlich Lithium-Ionen-Polymer-Batterien)

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Kurzinfo RID 2025 (DGG-Info)

UN 3481 Lithium-Ionen-Batterien, mit Ausrüstungen verpackt (einschließlich Lithium-Ionen-Polymer-Batterien) RID 2025 (Kurzinfo)

BAM-Name (Deutsch) Lithium-Ionen-Batterien, mit Ausrüstungen verpackt (einschließlich Lithium-Ionen-Polymer-Batterien)
BAM-Name (Englisch) Lithium ion batteries, packed with equipment (including lithium ion polymer batteries)
BAM-Name (Französisch) Piles au lithium ionique, emballées avec un équipment (y compris les piles au lithium ionique à membrane polymère)
Aggregatzustand (unter Normalbedingungen) Artikel / Gegenstand
BAM-Nr. 11010
CAS-Nr.
Detailinfo

Deutsch LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, MIT AUSRÜSTUNGEN VERPACKT
Englisch LITHIUM ION BATTERIES PACKED WITH EQUIPMENT

Angaben zum Transport erlaubt
Detailinfo

UN-Nr. 3481
Klasse
Klassifizierungscode
Verpackungsgruppe
Son­der­vor­schrif­ten
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Detailinfo

Gefahrzettel
Kennzeichen
Orangefarbene Tafel für Tanks
Detailinfo

Begrenzte Mengen keine Freistellungsmöglichkeit nach den Vorschriften des Kapitels 3.4
Freigestellte Mengen
E0,
keine Freistellungsmöglichkeit nach den Vorschriften des Kapitels 3.5
Beför­derungs­kate­gorie 2
Detailinfo

Versandstücke keine
Be- und Ent­ladung, Hand­habung keine
Expressgut
Detailinfo

An­wei­sun­gen
P903,
P910
Son­der­vor­schrif­ten keine
Zu­sam­men­pack­ung Für diesen Stoff/Gegenstand ist in Tabelle A keine Codierung in Spalte (9b) angegeben. Daher gelten für die Zusammenpackung nur die allgemeinen Vorschriften der Unterabschnitte 4.1.1.5 und 4.1.1.6.

Die Beförderung in Großpackmitteln (IBC) ist nicht zulässig.

Die Beförderung in Großverpackungen ist nicht zulässig.

Orts­be­weg­li­che Tanks (UN‑Tanks)
Die Beförderung in ortsbeweglichen Tanks (UN-Tanks) ist nicht zulässig.
RID-­Tanks
Die Beförderung in ADR-/RID-Tanks ist nicht zulässig.

Die Beförderung in loser Schüttung ist nicht zulässig.

Die Beförderung in Schüttgutcontainern (BK-Containern) ist nicht zulässig.