Farbe, anorganisch, geschmolzen, schwach giftig

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Kurzinfo RID 2025 (DGG-Info)

UN 3288 Farbe, anorganisch, geschmolzen, schwach giftig RID 2025 (Kurzinfo)

BAM-Name (Deutsch) Farbe, anorganisch, geschmolzen, schwach giftig
BAM-Name (Englisch) Paint, inorganic, molten, slightly toxic
BAM-Name (Französisch) Peinture, inorganique, fondue, faiblement toxique
Aggregatzustand (unter Normalbedingungen) fest
BAM-Nr. 8963
CAS-Nr.
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Deutsch GIFTIGER ANORGANISCHER FESTER STOFF, N.A.G., GESCHMOLZEN (Farbe)
Englisch TOXIC SOLID, INORGANIC, N.O.S., MOLTEN (Paint)

Angaben zum Transport Die Beförderung ist nur in Tanks zulässig.
Detailinfo

UN-Nr. 3288
Klasse
Klassifizierungscode
Verpackungsgruppe
Son­der­vor­schrif­ten
Detailinfo

Gefahrzettel
Kennzeichen
Orangefarbene Tafel für Tanks
Detailinfo

keine Angabe - Beförderung nur in Tanks zulässig

Versandstücke keine Angabe - Beförderung nur in Tanks zulässig
Be- und Ent­ladung, Hand­habung
,
,
Expressgut keine Angabe - Beförderung nur in Tanks zulässig
Detailinfo

Die Beförderung in Verpackungen ist nicht zulässig.

Die Beförderung in Großpackmitteln (IBC) ist nicht zulässig.

Die Beförderung in Großverpackungen ist nicht zulässig.

Orts­be­weg­li­che Tanks (UN‑Tanks)
Tank­an­wei­sung
Son­der­vor­schrif­ten
RID-­Tanks
Tank­co­die­rung
Son­der­vor­schrif­ten

Die Beförderung in loser Schüttung ist nicht zulässig.

Die Beförderung in Schüttgutcontainern (BK-Containern) ist nicht zulässig.