Gegenstände, die einen entzündbaren flüssigen Stoff enthalten, n.a.g.

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DGG-Info

Kurzinfo IMDG-Code, Amdt. 42-24

BAM-Name (Deutsch) Gegenstände, die einen entzündbaren flüssigen Stoff enthalten, n.a.g.
BAM-Name (Englisch) Articles, containing flammable liquid, n.o.s.
BAM-Name (Französisch) Objets, contenant du liquide inflammable, n.s.a.
Aggregatzustand (unter Normalbedingungen) Artikel / Gegenstand
BAM-Nr. 12772
CAS-Nr.
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Deutsch GEGENSTÄNDE, DIE EINEN ENTZÜNDBAREN FLÜSSIGEN STOFF ENTHALTEN, N.A.G. (-technischer Name-)
Englisch ARTICLES CONTAINING FLAMMABLE LIQUID, N.O.S. (-technical name-)

Angaben zum Transport erlaubt
Detailinfo

UN-Nr. 3540
Klasse
Zusatzgefahren
Verpackungsgruppe
Son­der­vor­schrif­ten
,
,
Meeresschadstoff
Umweltgefährdend
EmS
,
Detailinfo

siehe 2.0.6.6 bzw. 5.2.2.1.13 des IMDG-Codes

Begrenzte Mengen keine Freistellungsmöglichkeit nach den Vorschriften des Kapitels 3.4
Freigestellte Mengen
E0,
keine Freistellungsmöglichkeit nach den Vorschriften des Kapitels 3.5
Detailinfo

Staukategorie
Stauvor­schriften keine
Trenngruppen keine
Trennvor­schriften keine
Handhabung keine
Detailinfo

An­wei­sun­gen
P006
Son­der­vor­schrif­ten keine

Die Beförderung in Großpackmitteln (IBC) ist nicht zulässig.

An­wei­sun­gen
LP03
Son­der­vor­schrif­ten keine

Orts­be­weg­li­che Tanks (UN‑Tanks)
Die Beförderung in ortsbeweglichen Tanks (UN-Tanks) ist nicht zulässig.

Die Beförderung in Schüttgutcontainern (BK-Containern) ist nicht zulässig.

Zulässigkeit verboten