4-Aminoazobenzen, geschmolzen

Navigation/Einstellungen

Kurzinfo IMDG-Code, Amdt. 42-24 (DGG-Info)

UN 3077 4-Aminoazobenzen, geschmolzen IMDG-Code, Amdt. 42-24 (Kurzinfo)

BAM-Name (Deutsch) 4-Aminoazobenzen, geschmolzen
BAM-Name (Englisch) 4-Aminoazobenzene, molten
BAM-Name (Französisch) 4-Aminoazobenzène, fondu
Aggregatzustand (unter Normalbedingungen) fest
BAM-Nr. 8820
CAS-Nr. 60-09-3
Detailinfo

Deutsch UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G., GESCHMOLZEN (4-Aminoazobenzen)
Englisch ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, SOLID, N.O.S., MOLTEN (4-Aminoazobenzene)
Weitere Namen für die Beförderungspapiere siehe Detailinfo Detailinfo

Angaben zum Transport Die Beförderung ist nur in Tanks zulässig.
Detailinfo

UN-Nr. 3077
Klasse
Zusatzgefahren
Verpackungsgruppe
Son­der­vor­schrif­ten
,
,
,
,
,
Meeresschadstoff
Umweltgefährdend
EmS
,
Detailinfo

Gefahrzettel
Kennzeichen
Orangefarbene Tafel für Tanks
Detailinfo

keine Angabe - Beförderung nur in Tanks zulässig

Staukategorie
Stauvor­schriften
Trenngruppen keine
Trennvor­schriften keine
Handhabung keine
Detailinfo

Die Beförderung in Verpackungen ist nicht zulässig.

Die Beförderung in Großpackmitteln (IBC) ist nicht zulässig.

Die Beförderung in Großverpackungen ist nicht zulässig.

Orts­be­weg­li­che Tanks (UN‑Tanks)
Tank­an­wei­sung
Son­der­vor­schrif­ten

Die Beförderung in Schüttgutcontainern (BK-Containern) ist nicht zulässig.

Zulässigkeit verboten