4-Methylbenzensulfonsäure, freie Schwefelsäure <= 5 %, geschmolzen

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DGG-Info

Kurzinfo ADR 2025

BAM-Name (Deutsch) 4-Methylbenzensulfonsäure, freie Schwefelsäure <= 5 %, geschmolzen
BAM-Name (Englisch) 4-Methylbenzenesulfonic acid, free sulphuric acid <= 5 %, molten
BAM-Name (Französisch) Acide 4-méthylbenzènesulfonique, acide sulfurique libre <= 5 %, fondu
Aggregatzustand (unter Normalbedingungen) fest
BAM-Nr. 9009
CAS-Nr. 104-15-4
Detailinfo

Deutsch ARYLSULFONSÄUREN, FEST, GESCHMOLZEN
Englisch ARYLSULPHONIC ACIDS, SOLID, MOLTEN
Französisch ACIDES ARYLSULFONIQUES SOLIDES, FONDUS

Angaben zum Transport Die Beförderung ist nur in Tanks zulässig.
Tun­nel­be­schrän­kungs­code
Detailinfo

UN-Nr. 2585
Klasse
Klassifizierungscode
Verpackungsgruppe
Son­der­vor­schrif­ten keine
Detailinfo

Gefahrzettel
Kennzeichen
Orangefarbene Tafel für Tanks
Detailinfo

keine Angabe - Beförderung nur in Tanks zulässig

Versandstücke keine Angabe - Beförderung nur in Tanks zulässig
Be- und Ent­ladung, Hand­habung keine
Betrieb keine
Detailinfo

Die Beförderung in Verpackungen ist nicht zulässig.

Die Beförderung in Großpackmitteln (IBC) ist nicht zulässig.

Die Beförderung in Großverpackungen ist nicht zulässig.

Orts­be­weg­li­che Tanks (UN‑Tanks)
Tank­an­wei­sung
Son­der­vor­schrif­ten
ADR-­Tanks
Die Beförderung in ADR-/RID-Tanks ist nicht zulässig.
Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
Tankfahrzeug

Die Beförderung in loser Schüttung ist nicht zulässig.

Die Beförderung in Schüttgutcontainern (BK-Containern) ist nicht zulässig.