Dischwefeldichlorid

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Kurzinfo ADR 2025 (DGG-Info)

UN 3390 Dischwefeldichlorid ADR 2025 (Kurzinfo)

BAM-Name (Deutsch) Dischwefeldichlorid
BAM-Name (Englisch) Disulphur dichloride
BAM-Name (Französisch) Dichlorure de disoufre
Aggregatzustand (unter Normalbedingungen) flüssig
BAM-Nr. 765
CAS-Nr. 10025-67-9
Detailinfo

Deutsch BEIM EINATMEN GIFTIGER FLÜSSIGER STOFF, ÄTZEND, N.A.G. (Dischwefeldichlorid)
Englisch TOXIC BY INHALATION LIQUID, CORROSIVE, N.O.S. (Disulfur dichloride)
Französisch LIQUIDE TOXIQUE À L'INHALATION, CORROSIF, N.S.A. (Dichlorure de disoufre)
Weitere Namen für die Beförderungspapiere siehe Detailinfo Detailinfo

Angaben zum Transport erlaubt
Tun­nel­be­schrän­kungs­code
Detailinfo

UN-Nr. 3390
Klasse
Klassifizierungscode
Verpackungsgruppe
Son­der­vor­schrif­ten
Detailinfo

Gefahrzettel
Kennzeichen
Orangefarbene Tafel für Tanks
Detailinfo

Begrenzte Mengen keine Freistellungsmöglichkeit nach den Vorschriften des Kapitels 3.4
Freigestellte Mengen
E0,
keine Freistellungsmöglichkeit nach den Vorschriften des Kapitels 3.5
Grenzmenge nach Unter­abschnitt 1.1.3.6 20 L
Beför­derungs­kate­gorie 1
Detailinfo

Versandstücke keine
Be- und Ent­ladung, Hand­habung
,
,
Betrieb
,
Detailinfo

An­wei­sun­gen
P602
Son­der­vor­schrif­ten keine
Zu­sam­men­pack­ung
,

Die Beförderung in Großpackmitteln (IBC) ist nicht zulässig.

Die Beförderung in Großverpackungen ist nicht zulässig.

Orts­be­weg­li­che Tanks (UN‑Tanks)
Tank­an­wei­sung
Son­der­vor­schrif­ten
ADR-­Tanks
Tank­co­die­rung
Son­der­vor­schrif­ten
,
,
,
Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
Tankfahrzeug

Die Beförderung in loser Schüttung ist nicht zulässig.

Die Beförderung in Schüttgutcontainern (BK-Containern) ist nicht zulässig.