Nickeltetracarbonyl

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Kurzinfo ADR 2025 (DGG-Info)

UN 1259 Nickeltetracarbonyl ADR 2025 (Kurzinfo)

BAM-Name (Deutsch) Nickeltetracarbonyl
BAM-Name (Englisch) Nickel carbonyl
BAM-Name (Französisch) Nickel-tétracarbonyle
Aggregatzustand (unter Normalbedingungen) flüssig
BAM-Nr. 667
CAS-Nr. 13463-39-3
Detailinfo

Deutsch NICKELTETRACARBONYL
Englisch NICKEL CARBONYL
Französisch NICKEL-TÉTRACARBONYLE

Angaben zum Transport erlaubt
Tun­nel­be­schrän­kungs­code
Detailinfo

UN-Nr. 1259
Klasse
Klassifizierungscode
Verpackungsgruppe
Son­der­vor­schrif­ten keine
Detailinfo

Gefahrzettel
Kennzeichen
Orangefarbene Tafel für Tanks
Detailinfo

Begrenzte Mengen keine Freistellungsmöglichkeit nach den Vorschriften des Kapitels 3.4
Freigestellte Mengen
E0,
keine Freistellungsmöglichkeit nach den Vorschriften des Kapitels 3.5
Grenzmenge nach Unter­abschnitt 1.1.3.6 20 L
Beför­derungs­kate­gorie 1
Detailinfo

Versandstücke keine
Be- und Ent­ladung, Hand­habung
,
,
Betrieb
,
,
Detailinfo

An­wei­sun­gen
P601
Son­der­vor­schrif­ten keine
Zu­sam­men­pack­ung

Die Beförderung in Großpackmitteln (IBC) ist nicht zulässig.

Die Beförderung in Großverpackungen ist nicht zulässig.

Orts­be­weg­li­che Tanks (UN‑Tanks)
Die Beförderung in ortsbeweglichen Tanks (UN-Tanks) ist nicht zulässig.
ADR-­Tanks
Tank­co­die­rung
Son­der­vor­schrif­ten
,
,
,
,
,
Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
Tankfahrzeug

Die Beförderung in loser Schüttung ist nicht zulässig.

Die Beförderung in Schüttgutcontainern (BK-Containern) ist nicht zulässig.