Treibladungshülsen, leer, mit Treibladungsanzünder

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Kurzinfo ADR 2025 (DGG-Info)

UN 0055 Treibladungshülsen, leer, mit Treibladungsanzünder ADR 2025 (Kurzinfo)

BAM-Name (Deutsch) Treibladungshülsen, leer, mit Treibladungsanzünder
BAM-Name (Englisch) Cases, cartridge, empty, with primer
BAM-Name (Französisch) Douilles de cartouches, vides amorcées
Aggregatzustand (unter Normalbedingungen) Artikel / Gegenstand
BAM-Nr. 7428
CAS-Nr.
Detailinfo

Deutsch TREIBLADUNGSHÜLSEN, LEER, MIT TREIBLADUNGSANZÜNDER
Englisch CASES, CARTRIDGE, EMPTY, WITH PRIMER
Französisch DOUILLES DE CARTOUCHES VIDES AMORCÉES

Angaben zum Transport erlaubt
Tun­nel­be­schrän­kungs­code
Detailinfo

UN-Nr. 0055
Klasse
Klassifizierungscode
Verpackungsgruppe
Son­der­vor­schrif­ten
Detailinfo

Gefahrzettel
Kennzeichen
Orangefarbene Tafel für Tanks
Detailinfo

Begrenzte Mengen
5 kg
Freigestellte Mengen
E0,
keine Freistellungsmöglichkeit nach den Vorschriften des Kapitels 3.5
Grenz­men­ge nach 1.1.3.6
Beför­derungs­kate­gorie 4
Detailinfo

Versandstücke keine
Be- und Ent­ladung, Hand­habung
,
,
Betrieb
Detailinfo

An­wei­sun­gen
P136
Son­der­vor­schrif­ten keine
Zu­sam­men­pack­ung

Die Beförderung in Großpackmitteln (IBC) ist nicht zulässig.

Die Beförderung in Großverpackungen ist nicht zulässig.

Die Beförderung ist in Tanks nicht zulässig.

Die Beförderung in loser Schüttung ist nicht zulässig.

Die Beförderung in Schüttgutcontainern (BK-Containern) ist nicht zulässig.