Aviation turbine fuel JP-7, 23 °C <= fl.p. <= 60 °C

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Stoffinformation(zugeklappt)

Der BAM-Name orientiert sich an der "Benennung und Beschreibung" aus den Vorschriften und den IUPAC-Regeln, wird aber ggf. um weitere Angaben ergänzt, damit wesentliche Unterschiede zwischen zwei Gefahrgut-Datensätzen ersichtlich werden.

Sprache BAM-Name
Deutsch Flugturbinenkraftstoff JP-7, 23 °C <= Flp. <= 60 °C
Englisch Aviation turbine fuel JP-7, 23 °C <= fl.p. <= 60 °C
Französisch Carburéacteur JP-7, 23 °C <= P.I. <= 60 °C

Der Aggregatzustand wird unter Normalbedingungen, d. h. bei Raumtemperatur von 20 °C und Normaldruck von 101,3 kPa angegeben.

Aggre­gat­zustand
unter Normal­bedin­gungen liquid
beim Trans­port liquid

Die Formel beschreibt die chemische Zusammensetzung eines Stoffes.

Formel

Die BAM-Nummer dient der eindeutigen Identifizierung eines Stoffes oder Gegenstandes im Gefahrgutdatenpool der BAM.

BAM-Nr. 3416
CAS-Nr. 8008-20-6
EG-Nr. 232-366-4
Index-Nr. 649-404-00-4
ZVG-Nrn.
90150,
531419

Klassifizierung(zugeklappt)
Vorschriftenübergreifend
UN-Nr. 1863
Klasse
Haupt­gefahr + Neben­ge­fah­ren 3
Verpackungsgruppe
Verträg­lich­keits­gruppe
Son­der­vor­schrif­ten

Bemerkung: Dieser Stoff ist in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) nicht als "umweltgefährlich" gekennzeichnet. Der BAM liegen aber Erkenntnisse vor, dass der Stoff umweltgefährlich für die aquatische Umwelt ist (s. REACH-Dossiers bei der ECHA). Daher wird die Kennzeichnung als "umweltgefährlich" empfohlen.


Namen(zugeklappt)
Namen für die Beförderungspapiere 1
Englisch FUEL, AVIATION, TURBINE ENGINE
Vorschriften-Namen 1
Englisch FUEL, AVIATION, TURBINE ENGINE
Synonyme 0
Synonyme für Beförderungspapiere 3
Englisch Aviation gasoline
Französisch Carbojet JP-7
Englisch Jet fuel
INCI Synonyme 0
Nicht empfohlene Synonyme 0

Links zu externen Datenbanken(zugeklappt)