Trinitrotoluen, geschuppt oder geprillt in trockenem Zustand

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DGG-Info

Kurzinfo RID 2025

BAM-Name (Deutsch) Trinitrotoluen, geschuppt oder geprillt in trockenem Zustand
BAM-Name (Englisch) Trinitrotoluene, scaled or prilled in dry condition
BAM-Name (Französisch) Trinitrotoluène, à l'état sec sous forme de paillettes ou de granules ainsi
Aggregatzustand (unter Normalbedingungen) fest
BAM-Nr. 4036
CAS-Nr. 118-96-7
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Deutsch TRINITROTOLUEN
Englisch TRINITROTOLUENE
Weitere Namen für die Beförderungspapiere siehe Detailinfo Detailinfo

Angaben zum Transport erlaubt
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UN-Nr. 0209
Klasse
Klassifizierungscode
Verpackungsgruppe
Son­der­vor­schrif­ten keine
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Gefahrzettel
Kennzeichen
Orangefarbene Tafel für Tanks
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Begrenzte Mengen keine Freistellungsmöglichkeit nach den Vorschriften des Kapitels 3.4
Freigestellte Mengen
E0,
keine Freistellungsmöglichkeit nach den Vorschriften des Kapitels 3.5
Beför­derungs­kate­gorie 1
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Versandstücke
,
Be- und Ent­ladung, Hand­habung
Expressgut Dieses Gefahrgut ist nach Kapitel 3.2, Tabelle A sowie nach Kapitel 7.6 nicht zur Beförderung als Expressgut zugelassen.
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An­wei­sun­gen
P112b,
P112c
Son­der­vor­schrif­ten
Zu­sam­men­pack­ung

Die Beförderung in Großpackmitteln (IBC) ist nicht zulässig.

Die Beförderung in Großverpackungen ist nicht zulässig.

Orts­be­weg­li­che Tanks (UN‑Tanks)
Die Beförderung in ortsbeweglichen Tanks (UN-Tanks) ist nicht zulässig.
RID-­Tanks
Die Beförderung in ADR-/RID-Tanks ist nicht zulässig.

Die Beförderung in loser Schüttung ist nicht zulässig.

Die Beförderung in Schüttgutcontainern (BK-Containern) ist nicht zulässig.