Kartuschen, für technische Zwecke

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Kurzinfo RID 2025 (DGG-Info)

UN 0276 Kartuschen, für technische Zwecke RID 2025 (Kurzinfo)

BAM-Name (Deutsch) Kartuschen, für technische Zwecke
BAM-Name (Englisch) Cartridges, power device
BAM-Name (Französisch) Cartouches, pour pyromécanismes
Aggregatzustand (unter Normalbedingungen) Artikel / Gegenstand
BAM-Nr. 7541
CAS-Nr.
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Deutsch KARTUSCHEN FÜR TECHNISCHE ZWECKE
Englisch CARTRIDGES, POWER DEVICE

Angaben zum Transport erlaubt
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UN-Nr. 0276
Klasse
Klassifizierungscode
Verpackungsgruppe
Son­der­vor­schrif­ten keine
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Gefahrzettel
Kennzeichen
Orangefarbene Tafel für Tanks
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Begrenzte Mengen keine Freistellungsmöglichkeit nach den Vorschriften des Kapitels 3.4
Freigestellte Mengen
E0,
keine Freistellungsmöglichkeit nach den Vorschriften des Kapitels 3.5
Beför­derungs­kate­gorie 2
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Versandstücke
Be- und Ent­ladung, Hand­habung
Expressgut Dieses Gefahrgut ist nach Kapitel 3.2, Tabelle A sowie nach Kapitel 7.6 nicht zur Beförderung als Expressgut zugelassen.
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An­wei­sun­gen
P134
Son­der­vor­schrif­ten keine
Zu­sam­men­pack­ung

Die Beförderung in Großpackmitteln (IBC) ist nicht zulässig.

An­wei­sun­gen
LP102
Son­der­vor­schrif­ten keine

Orts­be­weg­li­che Tanks (UN‑Tanks)
Die Beförderung in ortsbeweglichen Tanks (UN-Tanks) ist nicht zulässig.
RID-­Tanks
Die Beförderung in ADR-/RID-Tanks ist nicht zulässig.

Die Beförderung in loser Schüttung ist nicht zulässig.

Die Beförderung in Schüttgutcontainern (BK-Containern) ist nicht zulässig.