Viehbetäubungskartuschen

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Kurzinfo IMDG-Code, Amdt. 42-24 (DGG-Info)

UN 0276 Viehbetäubungskartuschen IMDG-Code, Amdt. 42-24 (Kurzinfo)

BAM-Name (Deutsch) Viehbetäubungskartuschen
BAM-Name (Englisch) Cattle stun cartridges
BAM-Name (Französisch) Cartouches pour l'abattage du bétail
Aggregatzustand (unter Normalbedingungen) Artikel / Gegenstand
BAM-Nr. 7765
CAS-Nr.
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Deutsch KARTUSCHEN FÜR TECHNISCHE ZWECKE
Englisch CARTRIDGES, POWER DEVICE

Angaben zum Transport erlaubt
Detailinfo

UN-Nr. 0276
Klasse
Zusatzgefahren
Verpackungsgruppe
Son­der­vor­schrif­ten keine
Meeresschadstoff
Umweltgefährdend
EmS
,
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Gefahrzettel
Kennzeichen
Orangefarbene Tafel für Tanks
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Begrenzte Mengen keine Freistellungsmöglichkeit nach den Vorschriften des Kapitels 3.4
Freigestellte Mengen
E0,
keine Freistellungsmöglichkeit nach den Vorschriften des Kapitels 3.5
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Staukategorie
Stauvor­schriften
Trenngruppen keine
Trennvor­schriften keine
Handhabung keine
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An­wei­sun­gen
P134
Son­der­vor­schrif­ten keine

Die Beförderung in Großpackmitteln (IBC) ist nicht zulässig.

An­wei­sun­gen
LP102
Son­der­vor­schrif­ten keine

Orts­be­weg­li­che Tanks (UN‑Tanks)
Die Beförderung in ortsbeweglichen Tanks (UN-Tanks) ist nicht zulässig.

Die Beförderung in Schüttgutcontainern (BK-Containern) ist nicht zulässig.

Zulässigkeit verboten