Caesium, nicht pyrophor

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Kurzinfo ADR 2025 (DGG-Info)

UN 1407 Caesium, nicht pyrophor ADR 2025 (Kurzinfo)

BAM-Name (Deutsch) Caesium, nicht pyrophor
BAM-Name (Englisch) Caesium, non-pyrophoric
BAM-Name (Französisch) Césium, non pyrophorique
Aggregatzustand (unter Normalbedingungen) fest
BAM-Nr. 1889
CAS-Nr. 7440-46-2
Detailinfo

Deutsch CAESIUM
Englisch CAESIUM
Französisch CÉSIUM

Angaben zum Transport erlaubt
Tun­nel­be­schrän­kungs­code
Detailinfo

UN-Nr. 1407
Klasse
Klassifizierungscode
Verpackungsgruppe
Son­der­vor­schrif­ten keine
Detailinfo

Gefahrzettel
Kennzeichen
Orangefarbene Tafel für Tanks
Detailinfo

Begrenzte Mengen keine Freistellungsmöglichkeit nach den Vorschriften des Kapitels 3.4
Freigestellte Mengen
E0,
keine Freistellungsmöglichkeit nach den Vorschriften des Kapitels 3.5
Grenzmenge nach Unter­abschnitt 1.1.3.6 20 kg
Beför­derungs­kate­gorie 1
Detailinfo

Versandstücke
Be- und Ent­ladung, Hand­habung
Betrieb
Detailinfo

An­wei­sun­gen
P403
Son­der­vor­schrif­ten keine
Zu­sam­men­pack­ung

An­wei­sun­gen
IBC04
Son­der­vor­schrif­ten keine

Die Beförderung in Großverpackungen ist nicht zulässig.

Orts­be­weg­li­che Tanks (UN‑Tanks)
Die Beförderung in ortsbeweglichen Tanks (UN-Tanks) ist nicht zulässig.
ADR-­Tanks
Tank­co­die­rung
Son­der­vor­schrif­ten
,
,
,
,
,
Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
Tankfahrzeug

Die Beförderung in loser Schüttung ist nicht zulässig.

Die Beförderung in Schüttgutcontainern (BK-Containern) ist nicht zulässig.