Feuerwerkskörper

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Kurzinfo ADR 2025 (DGG-Info)

UN 0337 Feuerwerkskörper ADR 2025 (Kurzinfo)

BAM-Name (Deutsch) Feuerwerkskörper
BAM-Name (Englisch) Fireworks
BAM-Name (Französisch) Artifices de divertissement
Aggregatzustand (unter Normalbedingungen) Artikel / Gegenstand
BAM-Nr. 7594
CAS-Nr.
Detailinfo

Deutsch FEUERWERKSKÖRPER
Englisch FIREWORKS
Französisch ARTIFICES DE DIVERTISSEMENT

Angaben zum Transport erlaubt
Tun­nel­be­schrän­kungs­code
Detailinfo

UN-Nr. 0337
Klasse
Klassifizierungscode
Verpackungsgruppe
Son­der­vor­schrif­ten
Detailinfo

Gefahrzettel
Kennzeichen
Orangefarbene Tafel für Tanks
Detailinfo

Begrenzte Mengen keine Freistellungsmöglichkeit nach den Vorschriften des Kapitels 3.4
Freigestellte Mengen
E0,
keine Freistellungsmöglichkeit nach den Vorschriften des Kapitels 3.5
Grenz­men­ge nach 1.1.3.6
Beför­derungs­kate­gorie 4
Detailinfo

Versandstücke keine
Be- und Ent­ladung, Hand­habung
,
,
Betrieb
Detailinfo

An­wei­sun­gen
P135
Son­der­vor­schrif­ten keine
Zu­sam­men­pack­ung
,

Die Beförderung in Großpackmitteln (IBC) ist nicht zulässig.

Die Beförderung in Großverpackungen ist nicht zulässig.

Die Beförderung ist in Tanks nicht zulässig.

Die Beförderung in loser Schüttung ist nicht zulässig.

Die Beförderung in Schüttgutcontainern (BK-Containern) ist nicht zulässig.