Phosphoroxybromid, geschmolzen

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Kurzinfo ADR 2025 (DGG-Info)

UN 2576 Phosphoroxybromid, geschmolzen ADR 2025 (Kurzinfo)

BAM-Name (Deutsch) Phosphoroxybromid, geschmolzen
BAM-Name (Englisch) Phosphorus oxybromide, molten
BAM-Name (Französisch) Oxybromure de phosphore, fondu
Aggregatzustand (unter Normalbedingungen) fest
BAM-Nr. 716
CAS-Nr. 7789-59-5
Detailinfo

Deutsch PHOSPHOROXYBROMID, GESCHMOLZEN
Englisch PHOSPHORUS OXYBROMIDE, MOLTEN
Französisch OXYBROMURE DE PHOSPHORE FONDU

Angaben zum Transport Die Beförderung ist nur in Tanks zulässig.
Tun­nel­be­schrän­kungs­code
Detailinfo

UN-Nr. 2576
Klasse
Klassifizierungscode
Verpackungsgruppe
Son­der­vor­schrif­ten keine
Detailinfo

Gefahrzettel
Kennzeichen
Orangefarbene Tafel für Tanks
Detailinfo

Begrenzte Mengen keine Freistellungsmöglichkeit nach den Vorschriften des Kapitels 3.4
Freigestellte Mengen
E0,
keine Freistellungsmöglichkeit nach den Vorschriften des Kapitels 3.5
Grenzmenge nach Unter­abschnitt 1.1.3.6
Beför­derungs­kate­gorie
Detailinfo

Versandstücke keine Angabe - Beförderung nur in Tanks zulässig
Be- und Ent­ladung, Hand­habung keine
Betrieb keine
Detailinfo

Die Beförderung in Verpackungen ist nicht zulässig.

Die Beförderung in Großpackmitteln (IBC) ist nicht zulässig.

Die Beförderung in Großverpackungen ist nicht zulässig.

Orts­be­weg­li­che Tanks (UN‑Tanks)
Tank­an­wei­sung
Son­der­vor­schrif­ten
ADR-­Tanks
Tank­co­die­rung
Son­der­vor­schrif­ten keine
Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
Tankfahrzeug

Die Beförderung in loser Schüttung ist nicht zulässig.

Die Beförderung in Schüttgutcontainern (BK-Containern) ist nicht zulässig.