Gegenstände, die einen entzündend (oxidierend) wirkendem Stoff enthalten, n.a.g.

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Kurzinfo ADN 2025 (DGG-Info)

UN 3544 Gegenstände, die einen entzündend (oxidierend) wirkendem Stoff enthalten, n.a.g. ADN 2025 (Kurzinfo)

BAM-Name (Deutsch) Gegenstände, die einen entzündend (oxidierend) wirkendem Stoff enthalten, n.a.g.
BAM-Name (Englisch) Articles, containing oxidizing substance, n.o.s.
BAM-Name (Französisch) Objets, contenant de la matière comburante, n.s.a.
Aggregatzustand (unter Normalbedingungen) Artikel / Gegenstand
BAM-Nr. 12776
CAS-Nr.
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Deutsch GEGENSTÄNDE, DIE EINEN ENTZÜNDEND (OXIDIEREND) WIRKENDEN STOFF ENTHALTEN, N.A.G. (-technischer Name-)
Englisch ARTICLES CONTAINING OXIDIZING SUBSTANCE, N.O.S. (-technical name-)
Französisch OBJETS CONTENANT DE LA MATIÈRE COMBURANTE, N.S.A. (-nom technique-)

Angaben zum Transport in Trocken­güter­schiffen erlaubt
Angaben zum Transport in Tank­schiffen verboten
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UN-Nr. 3544
Klasse
Klassifizierungscode
Verpackungsgruppe
Son­der­vor­schrif­ten
,
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siehe Absatz 5.2.2.1.12 des ADN

Begrenzte Mengen keine Freistellungsmöglichkeit nach den Vorschriften des Kapitels 3.4
Freigestellte Mengen
E0,
keine Freistellungsmöglichkeit nach den Vorschriften des Kapitels 3.5
Grenz­men­ge nach 1.1.3.6 3000 kg
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Ausrüstung
Lose Schüttung verboten
Lüftung Für diesen Stoff/Gegenstand müssen nach 3.2, Tabelle A, Spalte 10 keine besonderen Anforderungen an die Lüftung erfüllt werden.
Maß­nahmen wäh­rend des Ladens, Löschens, Beför­derns keine
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Die Beförderung ist in Tankschiffen nicht zulässig.