Oberflächenkontaminierte Gegenstände

Oberflächenkontaminierte Gegenstände (Surface Contaminated Objects (SCO)) sind feste Gegenstände, die selbst nicht radioaktiv sind, auf dessen Oberfläche jedoch radioaktive Stoffe verteilt sind.

SCO werden in drei Gruppen unterteilt:

  1. SCO-I: Ein fester Gegenstand, auf dem
    1. die nicht festhaftende Kontamination auf der zugänglichen Oberfläche, gemittelt über 300 cm2 (oder über die Gesamtoberfläche bei weniger als 300 cm2), 4 Bq/cm2 für Beta- und Gammastrahler sowie Alphastrahler geringer Toxizität oder 0,4 Bq/cm2 für alle anderen Alphastrahler nicht überschreitet und
    2. die festhaftende Kontamination auf der zugänglichen Oberfläche, gemittelt über 300 cm2 (oder über die Gesamtoberfläche bei weniger als 300 cm2), 4 × 104 Bq/cm2 für Beta- und Gammastrahler sowie Alphastrahler geringer Toxizität oder 4 × 103 Bq/cm2 für alle anderen Alphastrahler nicht überschreitet und
    3. die Summe aus nicht festhaftender Kontamination und festhaftender Kontamination auf der unzugänglichen Oberfläche, gemittelt über 300 cm2 (oder über die Gesamtoberfläche bei weniger als 300 cm2), 4 × 104 Bq/cm2 für Beta- und Gammastrahler sowie Alphastrahler geringer Toxizität oder 4 × 103 Bq/cm2 für alle anderen Alphastrahler nicht überschreitet.
  2. SCO-II: Ein fester Gegenstand, auf dessen Oberfläche entweder die festhaftende oder die nicht festhaftende Kontamination die für SCO-I festgelegten, jeweils zutreffenden Grenzwerte überschreitet und auf dem
    1. die nicht festhaftende Kontamination auf der zugänglichen Oberfläche, gemittelt über 300 cm2 (oder über die Gesamtoberfläche bei weniger als 300 cm2), 400 Bq/cm2 für Beta- und Gammastrahler sowie Alphastrahler geringer Toxizität oder 40 Bq/cm2 für alle anderen Alphastrahler nicht überschreitet und
    2. die festhaftende Kontamination auf der zugänglichen Oberfläche, gemittelt über 300 cm2 (oder über die Gesamtoberfläche bei weniger als 300 cm2), 8 × 105 Bq/cm2 für Beta- und Gammastrahler sowie Alphastrahler geringer Toxizität oder 8 × 104 Bq/cm2 für alle anderen Alphastrahler nicht überschreitet und
    3. die Summe aus nicht festhaftender Kontamination und festhaftender Kontamination auf der unzugänglichen Oberfläche, gemittelt über 300 cm2 (oder über die Gesamtoberfläche bei weniger als 300 cm2), 8 × 105 Bq/cm2 für Beta- und Gammastrahler sowie Alphastrahler geringer Toxizität oder 8 × 104 Bq/cm2 für alle anderen Alphastrahler nicht überschreitet.
  3. SCO-III: Ein großer fester Gegenstand, der wegen seiner Größe nicht in einer beschriebenen Versandstückart befördert werden kann und bei dem:
    1. alle Öffnungen abgedichtet sind, um die Freisetzung radioaktiver Stoffe während der in Absatz 4.1.9.2.4 e) (ADR, RID, ADN) bzw. 4.1.9.2.4.5 (IMDG-Code) festgelegten Bedingungen zu verhindern;
    2. das Innere des Gegenstandes so trocken wie möglich ist;
    3. die nicht festhaftende Kontamination auf den äußeren Oberflächen die in Absatz 4.1.9.1.2 festgelegten Grenzwerte nicht überschreitet und
    4. die Summe aus nicht festhaftender Kontamination und festhaftender Kontamination auf der unzugänglichen Oberfläche, gemittelt über 300 cm2, 8 × 105 Bq/cm2 für Beta- und Gammastrahler sowie Alphastrahler geringer Toxizität oder 8 × 104 Bq/cm2 für alle anderen Alphastrahler nicht überschreitet.